Für eine lange Zeit seit dem 10. Dezember 1948 waren die Menschenrechte von einer Aura des Unantastbaren umgeben. Niemand aus der Mitte der Gesellschaft – sei es in Österreich oder in einem anderen Land der EU – hätte ihre Legitimität und Geltung öffentlich in Frage gestellt. Zu deutlich waren der Epochenbruch und die Vernichtung humanistischer Grundannahmen durch nationalsozialistischen Terror und Shoah noch im Gedächtnis der Gesellschaft gegenwärtig. Diese Phase scheint der Vergangenheit anzugehören. Abschottung an den EU-Außengrenzen, massive Verschlechterungen der Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge, Vorurteile gegen Menschen mit Migrationsgeschichte, die als „Muslime“ etikettiert werden – unabhängig von ihrer subjektiven Einstellung zu Religion, wachsender Alltagsrassismus, rechtsextremes Vokabular, das in den Diskurs der politischen Mitte Eingang gefunden hat, sind scheinbar selbstverständlich geworden.
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