Interreligiöse Zusammenarbeit als Rahmenbedingung für den gleichberechtigten Zugang zum Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

BuchcoverIch möchte Ihnen einige Thesen vortragen, die vor dem Erfahrungshintergrund der regionalen Menschenrechtsarbeit in der Plattform für Menschenrechte formuliert sind; die Plattform ist ein Netzwerk von ca. 30 NGOs, die in Salzburg auf unterschiedlichen Ebenen in der Menschenrechtsarbeit tätig sind. Ich nenne ein paar Beispiele, um das zu illustrieren: die Homosexuellen-Initiative ebenso wie die Katholische Aktion, Diakonie – Evangelischer Flüchtlingsdienst, das Friedensbüro Salzburg, etc. – also eine sehr bunte Mischung. Wir sind als Menschenrechts-NGO im Sinne der Tendenz, die Heiner Bielefeldt heute Vormittag angesprochen hat, untypisch, weil wir uns seit vier Jahren intensiv mit Fragen der Religionsfreiheit und des interreligiösen Dialogs beschäftigen. Allerdings war das von der Entstehungsgeschichte her keineswegs intendiert, und man könnte sagen, wir sind zu diesem Schwerpunktthema gekommen wie „die Jungfrau zum Kind“. Dies aus zwei Gründen: Zum einen geschah dies aufgrund unserer Zusammensetzung, weil sich bei uns eben Menschen ganz unterschiedlichen religiösen Bekenntnisses und Angehörige ganz unterschiedlicher religiöser Gruppierungen und Religionsgemeinschaften für Menschenrechte engagieren und dabei zusammen arbeiten. In der Zielsetzung dieser Arbeit geht es jedoch gar nicht in erster Linie um Religionsfreiheit. Der zweite Grund ist, dass das Thema Religionsfreiheit eben auch hier im Bundesland Salzburg in den letzten Jahren zu einem Thema der öffentlichen Debatte, zu einem Kontrovers-Thema geworden ist – dabei – nicht überraschend – fokussiert auf Fragen des Verhältnisses der Mehrheitsgesellschaft zu den islamischen Gemeinschaften.

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