„Das Recht des Menschen ist’s auf dieser Erden …“

Elemente einer Kritik der Menschenrechte von links


„In jeder Epoche muss versucht werden, die Überlieferung von neuem dem Konformismus abzugewinnen, der im Begriff steht, sie zu überwältigen.“[1]

Die Menschenrechte in ihrer heute vorliegenden Form sind in ethischen wie politischen Diskursen von der jüngeren Vergangenheit bis zur Gegenwart, in internationalen wie regionalen Deklarationen und Rechtsdokumenten, nationalen Verfassungen sowie in der Rechtsprechung ausdifferenziert und verfeinert worden. In der heute vorliegenden Form sind sie fester Bestandteil internationaler, rechtsstaatlicher wie zivilgesellschaftlicher Beziehungen. Dennoch: Nach einer Phase weitreichender Zustimmung und Anerkennung in den über 70 Jahren ihres Formulierungsprozesses im Anschluss an die Shoah und den Zweiten Weltkrieg[2] sind sie sowohl international als auch in Europa in letzter Zeit zunehmend unter Druck geraten.  Eine wachsende Zahl an Staaten und Gesellschaften schränkt sie in ihrer politischen wie juristischen Praxis massiv ein bzw. missachtet und verletzt sie systematisch. Ihr universaler Geltungsanspruch wird von verschiedenen Seiten in Frage gestellt bzw. als eurozentrische Vereinnahmung interpretiert. Fundamentalistische, autoritäre und rechtspopulistische Strömungen – auch in Europa – weisen ein Einfordern ihrer unbedingten Geltung durch die Instanzen von UN und EU zurück bzw. wollen sie für ihre ideologischen Zwecke instrumentalisieren. Die immer schon vorhandene Kluft zwischen ihrem Anspruch und den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Wirklichkeiten, auf die sie sich beziehen, ist allem Anschein nach so groß wie schon lange nicht mehr. Und nicht zuletzt: Einer quantitativ wie qualitativ neuen Dimension globaler Herausforderungen scheinen sie hinterherzuhinken; ich nenne nur beispielhaft: Migrationsbewegungen, Klima- und Umweltkrise, die durch eine weltweite Pandemie verschärfte Krise von Gesundheits- und Pflegeversorgung weltweit, die bedrohte Situation indigener Gemeinschaften und Völker etc.

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Friede – ein Menschenrecht? 

Ein Gespräch mit Heiner Bielefeldt

Josef Mautner: Beginnen wir mit dem Begriff, um den jede Friedensethik kreist: mit dem Wort „Frieden“. Wie würdest Du in Bezugnahme auf die Menschenrechte den Begriff „Frieden“ inhaltlich füllen und in der Folge auch zu anderen möglichen Verwendungsformen abgrenzen?

Heiner Bielefeldt: Friede ist auf jeden Fall mehr als die Abwesenheit von Gewalt; er ist aber auch nicht identisch mit Harmonie und Konfliktlosigkeit. Die erste Abgrenzung ist relativ einfach: Denn die bloße Abwesenheit von Gewalt, der sog. „negative Friede“, stellt bestenfalls eine Vorbedingung zum echten Frieden dar. Die Ruhe kann sich sogar als trügerisch erweisen, als die sprichwörtliche „Stille vor dem Sturm“. Jedenfalls bedeutet die Abwesenheit von Gewalt allein noch lange nicht, dass friedliche Verhältnisse bestehen. Solche herrschen erst dann, wenn Menschen sich in einer Ordnung auch angemessen respektiert sehen können. Das klassische Begriffspaar dafür lautet „Iustitia et pax“ – „Friede und Gerechtigkeit“. Diese Formel hat eine lange Tradition; man findet sie etwa in einschlägigen Traktaten des Mittelalters. Man kann sogar noch viele Jahrhunderte weiter zurückgehen – bis zu den Psalmen: „Gerechtigkeit und Friede küssen sich“, heißt es in Psalm 85,10-12[1]. Die Formel von Gerechtigkeit und Frieden ist also ziemlich alt und dennoch keineswegs veraltet. Auch Martin Luther King hat klargestellt: „True peace is not merely the absence of tension; it is the presence of justice.”[2]

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Ambivalenzen von Kritik

Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Verhältnis zur Religionskritik.

Josef P. Mautner

Das Wort „Kritik“ bedeutet zunächst – wenn man es auf das griechische Tätigkeitswort zurückführt[1] – einen Vorgang des Unterscheidens. Religionskritik führt zunächst den Prozess einer differenzierenden Wahrnehmung der verschiedenen Aspekte ihres Gegenstandes durch. Sie entzaubert einerseits den Schein einer ungebrochenen „Wesenseinheit“ von „Religion“ und unterläuft andererseits alle monosemierenden Vorstellungen von einer durchgängigen inneren Einheit der jeweiligen historischen Religionen. Differenzierende Prozesse der Kritik von innen wie von außen begleiten jede Religion von ihrer Entstehung an.

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Was ist regionale Menschenrechtsarbeit? Eine Einleitung

Für eine lange Zeit seit dem 10. Dezember 1948 waren die Menschenrechte von einer Aura des Unantastbaren umgeben. Niemand aus der Mitte der Gesellschaft – sei es in Österreich oder in einem anderen Land der EU – hätte ihre Legitimität und Geltung öffentlich in Frage gestellt. Zu deutlich waren der Epochenbruch und die Vernichtung humanistischer Grundannahmen durch nationalsozialistischen Terror und Shoah noch im Gedächtnis der Gesellschaft gegenwärtig. Diese Phase scheint der Vergangenheit anzugehören. Abschottung an den EU-Außengrenzen, massive Verschlechterungen der Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge, Vorurteile gegen Menschen mit Migrationsgeschichte, die als „Muslime“ etikettiert werden – unabhängig von ihrer subjektiven Einstellung zu Religion, wachsender Alltagsrassismus, rechtsextremes Vokabular, das in den Diskurs der politischen Mitte Eingang gefunden hat, sind scheinbar selbstverständlich geworden.

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„Wir nehmen die Menschenrechte in unsere Hände.“

interdisziplinaerSoziale und politische Teilhabe in der regionalen Menschenrechtsarbeit.

Wenn wir feststellen, dass die Politiker, die all dieses Gerede über Menschenrechte von sich geben, nicht wirklich meinen, was sie sagen, so ist das Recht für uns leer. Dabei bleiben wir jedoch nicht stehen, sondern nehmen die Menschenrechte in unsere Hände und arbeiten für sie. So können wir sie zu einem Teil von uns selbst machen.“
(der Sprecher einer Gemeinschaft schwarzer Südafrikaner*innen, die während des Apartheidregimes von ihrem Land vertrieben wurden und nach dem Ende der Apartheid für eine Rückgabe kämpften)
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