Ein Gespräch mit Heiner Bielefeldt
Josef Mautner: Beginnen wir mit dem Begriff, um den jede Friedensethik kreist: mit dem Wort „Frieden“. Wie würdest Du in Bezugnahme auf die Menschenrechte den Begriff „Frieden“ inhaltlich füllen und in der Folge auch zu anderen möglichen Verwendungsformen abgrenzen?
Heiner Bielefeldt: Friede ist auf jeden Fall mehr als die Abwesenheit von Gewalt; er ist aber auch nicht identisch mit Harmonie und Konfliktlosigkeit. Die erste Abgrenzung ist relativ einfach: Denn die bloße Abwesenheit von Gewalt, der sog. „negative Friede“, stellt bestenfalls eine Vorbedingung zum echten Frieden dar. Die Ruhe kann sich sogar als trügerisch erweisen, als die sprichwörtliche „Stille vor dem Sturm“. Jedenfalls bedeutet die Abwesenheit von Gewalt allein noch lange nicht, dass friedliche Verhältnisse bestehen. Solche herrschen erst dann, wenn Menschen sich in einer Ordnung auch angemessen respektiert sehen können. Das klassische Begriffspaar dafür lautet „Iustitia et pax“ – „Friede und Gerechtigkeit“. Diese Formel hat eine lange Tradition; man findet sie etwa in einschlägigen Traktaten des Mittelalters. Man kann sogar noch viele Jahrhunderte weiter zurückgehen – bis zu den Psalmen: „Gerechtigkeit und Friede küssen sich“, heißt es in Psalm 85,10-12[1]. Die Formel von Gerechtigkeit und Frieden ist also ziemlich alt und dennoch keineswegs veraltet. Auch Martin Luther King hat klargestellt: „True peace is not merely the absence of tension; it is the presence of justice.”[2]
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