Österreich als zweite Heimat?

Ein Gespräch mit Rainer Bauböck

Josef Mautner: Was ist Heimat? Was ist Fremde? Ich glaube, diese Frage stellen sich alle Menschen, die irgendwann im Laufe ihres Lebens eine erste Heimat verlassen mussten. Es ist eine drängende Frage, weil unser Leben einen Ort braucht. Unsere Identität ist nicht nur mit dem Ort, wo wir leben verbunden. Sie ist ebenso verknüpft mit jenen Orten, an denen wir im Verlauf unserer Geschichte schon gelebt haben – vor allem mit den Orten unserer Kindheit. „Ein Kind hat Heimweh, wenn es zum ersten Mal von zuhause weg ist. Ich habe mein ganzes Leben lang Heimweh gefühlt – und das, obwohl ich nicht einmal weiß, nach welchem Daheim ich mich sehne“, sagt Said Ali Magamadov im Gespräch. „Was ist meine Heimat?“ – Glauben Sie, dass Menschen mit Migrationserfahrung diese Frage irgendwann eindeutig für sich beantworten können – und wenn ja: Welche Voraussetzungen brauchen sie, um diese Antwort für sich zu finden?

Rainer Bauböck: Was ist Heimat? Dazu fällt mir als erstes ein bekanntes Zitat von Ernst Bloch ein, wonach Heimat etwas ist, das allen in die Kindheit scheint und worin noch niemand war. Für Bloch lag Heimat in der Zukunft, in einer Utopie der guten Gesellschaft. Heute ist wohl auch dieses „Prinzip Hoffnung“ fragwürdig geworden. Aber in gewisser Weise bestimmt es doch gerade die Erwartungen von MigrantInnen. Die Flucht aus unerträglichen Verhältnissen, der Wunsch, dass es die Kinder einmal besser haben sollen, die Verlockungen eines über globale Medien verbreiteten Bildes vom Konsumparadies, ja sogar die Absicht, nach kurzer Zeit mit Ersparnissen nach Hause zurückzukehren – alle diese Motive für Migration sind von einem Prinzip Hoffnung getragen, welches Menschen dazu bringt, ihre angestammte Heimat gegen unsichere Verhältnisse anderswo zu tauschen.

Menschen mit Migrationserfahrung oder –hintergrund beantworten die Frage, was ihre Heimat ist und wo diese Heimat liegt, ganz unterschiedlich. Viele, die vor Verfolgung fliehen mussten, wollen sich möglichst rasch in eine neue Heimat assimilieren, während andere sich als politische Exilanten dem Kampf gegen das Regime verschreiben, das sie vertrieben hat. Jene, die auf der Suche nach Arbeit und Einkommen auswandern oder ihren Familienangehörigen nachziehen, bleiben meist ihr ganzes Leben dem Herkunftsland, seiner Sprache und Kultur emotional verbunden. Doch wenn sie es besuchen oder dorthin zurückkehren, dann finden sie oft, dass sie sich der Heimat entfremdet haben ebenso wie diese nicht mehr dem idealisierten Bild entspricht, das sie von ihr bewahren möchten. Für die Kinder der Flüchtlinge und MigrantInnen, die „in der Fremde“ geboren wurden, ist diese auf selbstverständliche Weise „Heimat“, und diese Diskrepanz liefert den Stoff für unvermeidliche Generationskonflikte. Gerade im Protest gegen die Erfahrung der Diskriminierung, wie er sich im Herbst in den französischen banlieus entlud, artikuliert sich dieses Verständnis von Heimat. Denn in der Fremde begehrt der Fremde nicht auf. Wenn aber die hier Aufgewachsenen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion oder ihres Akzents keine Arbeit und Wohnung finden, dann fühlen sie sich als Menschen, denen ihre Rechte als BürgerInnen vorenthalten werden.

Was sind also die Voraussetzungen, damit die Frage „was ist meine Heimat?“ beantwortet werden kann? Erstens die Möglichkeit, die Heimat zu verlassen, ohne dazu gezwungen zu werden – sei es durch politischen Zwang oder ökonomischen Druck. Zweitens die Anerkennung als „Heimatberechtigter“ dort, wo man sich auf lange Dauer niederläßt, ohne dazu gezwungen zu werden, die Heimat der Kindheit zu verleugnen. Drittens die Chance für die Kinder der Einwanderer, ihre Heimat so mit- und umzugestalten, dass sie in ihr als gleichberechtigte BürgerInnen leben können.

Josef Mautner: Sie haben eine Vielfalt von möglichen Beziehungen geschildert, die MigrantInnen zu ihrer „ersten“ sowie zu ihrer neuen, „zweiten“ Heimat entwickeln. Diese Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Heimatgefühlen und Heimatbildern entspricht auch meiner Erfahrung, und sie spiegelt sich in den Gesprächen wider, die wir mit den Menschen für das Ausstellungsprojekt geführt haben. Kinder und Jugendliche, das möchte ich wirklich bekräftigen, empfinden die „Fremde“ viel unmittelbarer als ihre Heimat als die älteren Generationen. Ein Beispiel für die Spannung zwischen den Generationen, die dadurch entsteht, ist die Erzählung von Hasnija Husic. Sie ist 19 und lebt seit 14 Jahren in Österreich. Salzburg ist ihre Heimatstadt, während sie für ihre Eltern ein Ort des Exils bleibt, von dem sie so rasch wie möglich wieder in ihre „Heimat Bosnien“ zurückkehren wollen. Hasnija „versteht“ dieses Gefühl, im Exil zu sein, ohne es aber wirklich nachvollziehen zu können:

Einerseits verstehe ich meine Eltern, dass sie in das Land, in dem sie auch viele schöne Jahre verbracht haben, zurückkehren wollen. Andererseits möchte ich nicht in ein Land zurückkehren, in dem – wie im Fall meiner Mutter – sechs Geschwister und die Eltern im Krieg getötet worden sind oder – wie im Fall meines Vaters – ebenfalls Geschwister auf brutale Weise in Lagern vergiftet und vergewaltigt worden sind.“

Jene drei Voraussetzungen, die es braucht, damit MigrantInnen ihre „zweite Heimat“ wirklich als Heimat empfinden können, verweisen uns wohl auch auf das „Prinzip Hoffnung“! Denn keine von ihnen sehe ich in der Gegenwart als nur annähernd verwirklicht. Ich beginne mit der ersten: eine Migration ohne existentiellen Zwang. Ist es nicht vielmehr so, dass jene Verhältnisse, die Menschen zwingen, ihre Heimat zu verlassen, sich verschärfen und die Regionen, in denen solche Verhältnisse herrschen, sich ausweiten? Ich denke – um nur ein Beispiel zu nennen – an die „neuen Kriege“ in vielen Gebieten Afrikas und Asiens, wie sie Herfried Münkler und andere beschrieben haben: Kriege, die nicht mehr von regulären Armeen geführt werden, sondern von Söldnern und warlords; Kriege, die sich auf Gewalt gegen die Zivilbevölkerung konzentrieren und große Fluchtbewegungen bewusst erzwingen; Kriege, die eine vollkommen zerstörte Infrastruktur und sich auflösende staatliche Ordnungen zur Folge haben. Welche Maßnahmen empfehlen Sie den europäischen Staaten, um jene Verhältnisse in den Herkunftsländern zu verbessern, die Menschen zur Emigration zwingen?

Rainer Bauböck: Da wir nicht in einem Weltstaat leben, sondern in einer chaotischen Weltordnung halbsouveräner Staaten, sind die Möglichkeiten der europäischen Staatengruppe, in Konflikte einzugreifen, die Menschen zur Flucht zwingen, sehr begrenzt. Ich meine übrigens, dass ein Weltstaat, selbst wenn er geschaffen werden könnte, keine wünschbare Alternative zur gegenwärtigen Weltunordnung wäre. Wir erleben gerade heute, wie groß die Gefahr der Dominanz einer stärker zentralisierten Weltordnung durch die militärisch und ökonomisch stärkste Macht wäre. Das Problem, vor dem wir heute stehen, ist, dass es effektive Beschränkungen staatlicher Souveränität durch das Völkerrecht und internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen bisher nur für zwischenstaatliche Konflikte gibt. Die Instrumente zur Durchsetzung der Menschenrechte innerhalb von Staaten sind außerhalb Europas, wo es immerhin einen überstaatlichen Gerichtshof für Menschenrechte gibt, vergleichsweise schwach. Wenn aber die „neuen Kriege“ zunehmend nicht mehr zwischen, sondern innerhalb von Staaten stattfinden, so brauchen wir auch neue Normen und Instrumente, um diese Gewalt einzudämmen. Ich bin insgesamt zuversichtlich, dass dieses Problem zunehmend erkannt wird. Und zwar deshalb, weil das Schicksal der Opfer dieser Gewalt uns nicht nur aus humanitären Gründen berührt, sondern auch aufgrund wohlverstandener Eigeninteressen. Der Zusammenbruch staatlicher Ordnung in einem Land, das weit von Europa entfernt ist, kann zwei Folgen haben, die uns unmittelbar betreffen: erstens wachsende Flüchtlingsströme und zweitens die Entstehung neuer Operationsbasen für global operierende Terrornetzwerke.

Das Problem zu erkennen, bedeutet noch nicht, eine Lösung dafür zu kennen. Seit dem blutigen Zerfall Jugoslawiens gibt es eine neue Bereitschaft für „humanitäre Interventionen“, d.h. für militärisches Eingreifen von außen, um innerstaatliche Gewaltausbrüche zu stoppen und Völkermorde zu verhindern. Dies wirft eine ganze Reihe noch völlig ungelöster Fragen auf: Wie selektiv sind die westlichen Staaten bei ihren Entscheidungen, wo sie eingreifen (in Bosnien, Kosovo, Sierra Leone, Afghanistan) und wo sie zusehen (in Ruanda, Darfour). Ist jede Intervention nur dann legitim, wenn sie auch völkerrechtlich legal ist, das heißt wenn der UN-Sicherheitsrat den Auftrag erteilt? Ist es also moralisch gerechtfertigt, nichts zu tun, wenn ein ständiges Mitglied des Sicherheitsrates aufgrund eigener Interessen ein Veto einlegt? Sind Offiziere, die nicht ihr eigenes Land verteidigen, eher bereit, Opfer unter der Zivilbevölkerung als „“Kollateralschäden“ in Kauf zu nehmen, statt das Leben ihrer Soldaten zu riskieren? Und wie soll nach einer erfolgreichen Intervention ein als internationales Protektorat fremdbestimmtes Land zu Selbstbestimmung und Demokratie geführt werden? Ich befürchte, dass ein Konsens über diese Fragen nur nach einer Serie katastrophaler Erfahrungen gefunden werden kann. Das Nichteingreifen in Ruanda war eine ebenso katastrophale Erfahrung wie die Irak-Intervention der USA, in der humanitäre Argumente als nachträgliche Rechtfertigung missbraucht wurden.

Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass das Eingreifen in Konflikte anderer Staaten unmittelbar hilft, Flüchtlingsströme zu unterbinden. Die Rechnung des Westens geht weder in politischer noch in ökonomischer Hinsicht auf. Das Ende von Krieg und Gewalt hinterlässt eine große Zahl von Menschen, deren Häuser und Felder zerstört sind. Und mancher Regimewechsel erzeugt neue Minderheiten, die Verfolgung durch die neuen Machthaber befürchten. Selbst erfolgreiche ökonomische Entwicklung in den Sendeländern von MigrantInnen löst kurzfristig in der Regel zusätzliche Auswanderung aus – zum Beispiel weil mehr Menschen aus den verarmten ländlichen Regionen in die Städte und neuen Industriegebiete ziehen und von dort dann weiter über internationale Grenzen.

Die Abschottung der westlichen Staaten durch eine zunehmend engere Auslegung der Flüchtlingseigenschaft bewirkt lediglich ein Abdriften in illegale Migration und eröffnet kriminellen Schlepperbanden einen lukrativen Markt. Die neuen Kriege erfordern nicht nur eine Ausweitung völkerrechtlicher Rechtfertigung für militärische Interventionen, sondern auch eine Ausweitung des aus der Zeit des Kalten Krieges stammenden Flüchtlingsbegriffs. „Internally displaced persons“, denen es nicht gelingt, außerhalb der Grenzen ihres Landes Schutz zu suchen, und die Opfer jener Gewalt, die von nichtstaatlichen paramilitärischen Verbänden und regionalen warlords ausgeht, sind ebenso als Flüchtlinge anzuerkennen wie jene, die als Oppositionelle von einem Regime vertrieben werden. Und um das Menschenrecht auf Asyl zu schützen, müssen die Asylverfahren der westlichen Staaten auch durch die zusätzliche Aufnahme von Kontingentflüchtlingen entlastet werden, die direkt aus den Gefahrenzonen herausgeholt werden.

Josef Mautner: Ihr Plädoyer für eine Ausweitung des Flüchtlingsbegriffes und der anzuerkennenden Fluchtgründe führt uns zur zweiten Voraussetzung für Beheimatung, die Sie vorhin genannt haben: die „Anerkennung als ‚Heimatberechtigter’ dort, wo man sich auf lange Dauer niederlässt, ohne dazu gezwungen zu werden, die Heimat der Kindheit zu verleugnen“. Auch hier gibt es meines Erachtens noch viel zu tun. Denn die Politik der europäischen Aufnahmeländer – und hier bildet Österreich keine Ausnahme! – geht eher in die andere Richtung. Gerade im neuen Fremdenrecht sind die Bedingungen für eine Anerkennung als Flüchtling in Österreich wieder deutlich verschärft worden. Auch der Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft wurde erschwert. MigrantInnen und Flüchtlinge werden in viel größerem Ausmaß als andere Bevölkerungsgruppen zu Opfern von Diskriminierung und Ausgrenzung. Die Erlebnisse von Radmila Stojcic sind nur ein Beispiel von vielen:

Die ersten Erfahrungen mit den Menschen im Land waren (…) bitter: die Erfahrung, in einer Gesellschaft zu sein und als Mensch nicht existent zu sein – nur eine Nummer. Man ist in der Gesellschaftsflut, aber man wird übersehen. Ohne Sprache ist man dem Schicksal ausgeliefert. Wenn mich nun jemand attackiert, beschimpft, kann ich mich wehren. Damals – als ich die Sprache noch nicht beherrschte – konnte ich das nicht.“

Mein Eindruck ist, dass zum einen das gesellschaftliche Klima in Österreich immer noch von einer geschichtlichen Hypothek belastet ist: Österreich war unter den Habsburgern ein Vielvölkerstaat, der 1918 zerbrach, und erlebte im 20. Jahrhundert zumindest noch zwei weitere historische Brüche. Doch auch die Monarchie, die immer wieder positiv als historisches Modell für Multikulturalität herbeizitiert wird, hatte ihre Schattenseiten: Die Völker der Donaumonarchie waren streng hierarchisch gegliedert, und eine Ethnie – nämlich die deutsch(sprachig)e Bevölkerungsgruppe – beherrschte den Staat und seine Einrichtungen. Zum andern sind wir in Österreich auf allen Ebenen (von der Gemeinde- über die Landes bis zur Bundespolitik) mit einer Strategie von politischen Parteien konfrontiert, die leider immer wieder zu Wahlerfolgen führt: eine angebliche „Interessenpolitik“ zum „Schutz“ der inländischen Mehrheitsbevölkerung, verbunden mit diskriminierenden Maßnahmen und rassistischen (Unter-)Tönen.

Auf welchem Wege können Menschen mit Migrationserfahrung dieses „Heimatrecht“ in Österreich erlangen – ohne dass sie einen langen Weg voller Zurücksetzung, Entwürdigung und bürokratischer Hindernisse zurücklegen müssen? Wie können sie ÖsterreicherInnen werden, ohne dass sie gezwungen sind, ihre Herkunftskultur zu verleugnen?

Rainer Bauböck: Ich möchte drei Arten von „Heimatberechtigung“ im Aufnahmeland unterscheiden. Erstens die Anerkennung als Flüchtling. Dieser Anspruch ist im Grunde der stärkste. Flüchtlinge sind ja Menschen, die im eigentlichen Sinn des Wortes „heimatlos“ gemacht wurden, weil ihre Herkunftsstaatsbürgerschaft ihnen keinen Schutz mehr bietet, sondern zur Bedrohung geworden ist. Dennoch bedeutet die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nur eine bedingte Heimatberechtigung im Aufnahmeland. Wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland so ändern, dass keine Gefahr der Verfolgung mehr besteht, so tritt auch der Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen für Rückführungen ein. Das ist grundsätzlich auch sinnvoll, weil ja versucht werden sollte, soweit das möglich ist, Vertreibungen und ethnische Säuberungen nicht zu akzeptieren, sondern rückgängig zu machen. Allerdings gibt es zwei Einschränkungen für die Rückführung von Flüchtlingen, die heute von den europäischen Staaten nicht ausreichend anerkannt werden: Rückkehrer müssen nicht nur vor Verfolgung sicher sein, sondern auch ökonomische Lebenschancen vorfinden. Und nach langem Aufenthalt werden auch Flüchtlinge zu Einwanderern, die hier Wurzeln geschlagen haben und deren Recht auf die neue Heimat weder davon abhängt, ob sie die Möglichkeit zur Rückkehr haben noch von den Umständen, unter denen sie ursprünglich aufgenommen wurden.

Dies ist der zweite Anspruch auf Heimatberechtigung, und er gilt für alle Einwanderer, auch für jene, die als „GastarbeiterInnen“ zuerst nur für beschränkte Zeit zugelassen wurden, und im Grunde sogar für „Illegale“, wenn sie über viele Jahre hier gearbeitet und gelebt haben, also faktisch toleriert und integriert wurden. Das Prinzip der Aufenthaltsverfestigung lautet: Mit der Dauer des Aufenthalts steigen die Ansprüche auf seine Fortsetzung. Das wird auch im österreichischen Recht seit 1997 anerkannt, allerdings nur für legalen Aufenthalt. Durch die letzten Gesetzesnovellen und die sogenannte Integrationsvereinbarung wird aber der Zugang zum Status der Niederlassung wieder deutlich erschwert. Zu diesem Recht auf Niederlassung gehört auch jenes auf Familiennachzug. Heimat entsteht dort, wo man seine Lebensinteressen umfassend verwirklichen kann. Und dazu gehört nicht nur die Vertrautheit mit der umgebenden Gesellschaft, sondern auch das Zusammenleben mit vertrauten Menschen, die einem besonders nahe stehen.

Der dritte Aspekt des Rechts auf die neue Heimat ist die gleichberechtigte Beteiligung an der Gestaltung ihrer Zukunft. In demokratischen Staaten bedeutet das: Zugang zum Wahlrecht entweder über Einbürgerung oder über ein AusländerInnenwahlrecht. Ich meine, dass dies nicht nur ein Anspruch der Einwanderer ist, die hier leben und Steuern zahlen, sondern auch ein elementares Interesse der aufnehmenden Gesellschaft selbst. Die Legitimität staatlicher Herrschaft beruht in westlichen Staaten auf dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie. Wenn eine wachsende Zahl von Menschen dem Recht unterworfen sind, aber in der Gesetzgebung nicht vertreten sind, weil sie keinen inländischen Pass besitzen, dann wird diese Demokratie weniger repräsentativ und verliert daher auch an Legitimität.

Keine diese drei Formen der Anerkennung von Heimatberechtigung schließt die gleichzeitige Bindung an ein Herkunftsland aus. Flüchtlinge können sich – wie erwähnt – eben auch als ExilantInnen sehen, die die politischen Verhältnisse in ihrer ursprünglichen Heimat verändern wollen. Niedergelassene AusländerInnen sind gleichzeitig „Wohnbürger“ des Einwanderungslandes und Staatsbürger des Herkunftslandes, welches ihnen diplomatischen Schutz gewährt, die Rückkehroption garantiert und in vielen Fällen (wie es auch Österreich für seine EmigrantInnen tut) sogar das Wahlrecht gewährt. Im Gegensatz zu Österreich akzeptieren die meisten europäischen Einwanderungsländer ebenso wie alle klassischen Einwanderungsstaaten in Übersee auch die Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung. Heute nimmt in allen demokratischen Staaten die Zahl der Doppelstaatsbürgerschaften dramatisch zu, weil diese nicht nur durch Einbürgerung, sondern auch bei der Geburt entstehen. Das ist vielleicht das deutlichste Signal dafür, dass die doppelte Heimatberechtigung zunehmend nicht mehr nur ein moralischer Anspruch ist, sondern auch eine rechtlich anerkannter Status.

Warum ist es in Österreich so besonders schwer, all dies zu akzeptieren? Ich vermute, dass dies mit einem mehrfach gebrochenen nationalen Selbstverständnis zu tun hat. Die Katastrophen der österreichischen Geschichte des 20. Jahrhunderts sind erst an seinem Ende aufgearbeitet worden. Die Konstruktion einer österreichischen Nation nach 1945 war jedoch noch so sehr vom Verdrängen und Verleugnen geprägt, dass ein selbstbewusstes Bekenntnis als Einwanderungsland heute weder an die multiethnische Geschichte der Habsburger Monarchie anknüpfen kann, noch an die Verurteilung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Gerade diese müsste doch eigentlich die österreichische Gesellschaft für jede Form der ethnischen, religiösen oder rassistischen Diskriminierung von „Fremden“ besonders sensibilisieren. In den letzten Jahrzehnten war die stärkste Hoffnung, dass die Europäisierung der Einwanderungs- und Integrationspolitik auch Österreich zu Reformen zwingen wird. Derzeit erleben wir aber in mehreren europäischen Staaten einen Rückschlag, der Österreich nicht mehr als Nachzügler und Bremser bei der Integration, sondern als Vorreiter für neue Restriktionen erscheinen lässt. Ich denke, dass ein wirkliches Umdenken nicht vom Vollzug europäischer Richtlinien bewirkt werden kann, sondern eine tiefgreifende Debatte über Österreich als Einwanderungsland voraussetzt, in der die Geschichten der Einwanderer gehört und als Teil der Geschichte unseres Landes verstanden werden. Das ist auch im Gedenkjahr 2005 nicht geschehen. Und deswegen sind Initiativen wie diese Ausstellung so wichtig.

Rainer Bauböck ist Politikwissenschaftler am Institut für Europäische Integrationsforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Er unterrichtet derzeit an der Universität Wien und der Central European University Budapest. Seine Schwerpunkte sind die politische Theorie und vergleichende Forschung zu Migration, Staatsbürgerschaft, Nationalismus und Minderheitenrechten. Buchveröffentlichungen u.a.: Europas Identitäten. Mythen, Konflikte, Konstrukte, Campus, Frankfurt 2003 (Mitherausgeber); Wege zur Integration. Was man gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit tun kann, Drava, Klagenfurt 2001 (Ko-autor), Transnational Citizenship. Membership and Rights in International Migration (Edward Elgar, Aldershot, 1994); Blurred Boundaries. Migration, Ethnicity, Citizenship (Ashgate: Aldershot, 1998) (Hg.); The Challenge of Diversity. Integration and Pluralism in Societies of Immigration (Avebury, Aldershot, 1996) (Hg.); From Aliens to Citizens. Redefining the Legal Status of Immigrants in Europe (Avebury, Aldershot, 1994) (Hg.).

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